Ziel der Begleithundeausbildung ist die Begleithundeprüfung, die, bei unserem Verein zweimal jährlich stattfindend, als Voraussetzung sowohl für den Turnierhundesport als auch für die Vielseitigkeitsausbildung fungiert.
Da sie außerdem nicht nur dem Hund
ein
hohes Maß an Gehorsam
und Konzentration, sondern auch und vor allem dem Hundeführer
einige Kompetenzen
in Bezug auf Umgang mit dem Hund abverlangt, eignet sie sich auch sehr
gut für
unerfahrene Hundehalter, die schlicht ein wenig Hilfe bei der Erziehung
ihres
Hundes benötigen, ohne gleich die Begleithundeprüfung ablegen
zu wollen.
Denn eine solche Arbeit fördert auch die Bindung zwischen Hund und
Herrchen, was wiederum nicht nur die weitere Erziehung und Ausbildung,
egal auf welchem Gebiet, erleichtert, sondern auch eine Bereicherung im
täglichen Miteinander mit dem Vierbeiner darstellt. Natürlich
freuen wir uns trotzdem über jeden, der sich dazu entscheidet,
einen
Schritt weiter zu gehen und auf die Begleithundeprüfung
hinzuarbeiten, und eventuell
auch in den Vielseitigkeits- oder Turnierhundesport
einzusteigen. 
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung in jeglichem Bereich des Hundesports ist jedoch die Mitgliedschaft in einem vom dhV (Deutscher Hundesportverband) anerkannten Hundsportverein. Üben unter Anleitung können bei uns aber auch Nicht - Mitglieder, allerdings ist hier ein Betrag von 2 € pro Übungsstunde fällig.
Für Anfänger ist als erste Stufe unsere Gruppenübungsstunde ideal, die samstags ab 14 Uhr stattfindet. Hier besteht eine Gruppe meist aus vier bis sechs Hunden, sodass, dank zweier Ausbilderinnen, auf jedes Mensch – Hund – Team sorgfältig eingegangen werden kann. Die nächste Stufe bedeutet dann eine etwas größere Gruppe, in der die Übungen schneller, selbstständiger und mit höherem Schwierigkeitsgrad ausgeführt werden. Schließlich gelangen Hund und Hundeführer dann in die Phase der Einzelübung, wo vor allem die Freifolge die Schwierigkeit nochmals erhöht, und außerdem die Zeit gekommen ist, noch etwas an der genauen und schönen Ausführung zu feilen.

Die Begleithundeprüfung besteht aus zwei Teilen. Zum ersten
ist dies der Gehorsamsteil, in dem Hund und Hundeführer nach einem
bestimmten
Schema verschiedene Übungen wie Bei – Fuß – Gehen, Schnell – Langsam –
Wechsel,
Sitz und Bleib, Platz mit Herankommen, und einige andere absolvieren
müssen. Zum
zweiten gibt es den sogenannten „Verkehrsteil“, in dem unter anderem
die
Reaktionen des Hundes auf Autos, Fahrräder und Jogger getestet werden.
Zudem
muss der Hund sich bei der zu Beginn der Prüfung stattfindenden
Wesenskontrolle
vom Richter anfassen und durch Chip
oder
Tätowiernummer identifizieren lassen.
Hundeführer, die noch nie zuvor an einer Prüfung im Hundesport teilgenommen haben, müssen zudem einen schriftlichen Theorietest bestehen, der ähnlich dem Theorieteil der Führerscheinprüfung, aus Fragen mit mehreren ankreuzbaren Antwortmöglichkeiten besteht. In der Regel stellt dieser Test jedoch kein großes Hindernis auf dem Weg zum Bestehen der „verkehrssicheren Begleithundeprüfung“ dar.
Für das Laufschema bitte hier, für die Prüfungsordnung hier klicken.

Wie bereits oben beschrieben, gilt es hier anhand einiger Übungen, die in einem festgelegten Schema zu absolvieren sind, den Gehorsam des Hundes unter Beweis zu stellen. Gefordert werden
Korrektes, enges und aufmerksames Bei – Fuß – Gehen, zunächst an der Leine, dann ohne Leine. Der Hund sollte außerdem weder voraus prellen oder hinterher laufen, noch sein Herrchen bedrängen.
Enge und zügige Wendungen und Winkel (ohne Kommando!)
Langsamschritt und Laufschritt (mit Kommando)
Grundstellungen (Hundeführer bleibt stehen, Hund setzt sich, ohne ein Kommando zu bekommen, gerade und schnell neben seinen Hundeführer) an verschiedenen, festgelegten Stellen
Das Gehen durch eine Gruppe, mit und ohne Leine, wobei jedesmal in etwa eine „8“ gelaufen und je eine Grundstellung gezeigt werden muss
Eine Sitzübung, bei der der Hund sich auf das Kommando „Sitz“ zügig hinsetzen, ohne dass der Hundeführer stehenbleibt oder Führerhilfe in Form von Handzeichen oder ähnlichem gibt, und dort sitzenbleiben soll, bis der Hundeführer ihn, nachdem er sich dreißig Schritte entfernt hat, wieder abholt.
Eine Platzübung, die wie die Sitzübung aus dem Laufen zu zeigen ist und bei der der Hundeführer sich wieder dreißig Schritte entfernt. Diesmal jedoch ruft er seinen Hund entweder auf dessen Namen oder auf „Hier!“ ab, worauf dieser sich schnell dem Hundeführer zu nähern und sich ohne weiteres Kommando gerade vor ihm abzusetzen hat, um zuletzt noch einmal hinten um sein Herrchen herum zu gehen, sodass er sich nun in der Grundstellungsposition befindet.
Ablegen unter Ablenkung: Der Hund verharrt im „Platz“, während sich sein Herrchen dreißig Schritte von ihm entfernt und so lange mit dem Rücken zum Hund stehen bleibt, bis ein anderer Prüfling seine Unterordnung beendet hat.

Fahren bzw. laufen ein Auto, ein Fahrrad und ein Jogger an Hund und Hundeführer vorbei, wobei diese wie bei einem normalen Spaziergang gehen.
Wird der Hund ohne Sichtkontakt zum Hundeführer abgelegt, während ein anderer Hund nebst Herrchen, ein Jogger, ein Radfahrer und mehrere andere Personen am Hund vorbeilaufen
Muss der Hund in der Gruppe neben seinem Herrchen sitzen bzw. liegen bleiben, wenn die Gruppe sich um ihn herum oder auf ihn zu bewegt.
Zusammen mit der Wesenskontrolle dient der Verkehrsteil der Sicherstellung der Wesensfestigkeit und Alltagstauglichkeit des Hundes. Solch ein exakter Gehorsam wie in der Unterordnung wird hier nicht gefordert, weshalb dem Verkehrsteil die meisten Hundeführer auch deutlich gelassener entgegen sehen als dem ersten Teil.