Unsere Platzordnung

Die folgenden Regeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf unserem Übungsplatz !!
Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände. Dieses umfasst die Übungsplätze, sowie die Parkplätze vor dem Vereinsgelände.
Alle Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, regelmäßig entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Im eigenen Interesse dürfen nur Hunde mit gültiger Hundehalter-Haftpflichtversicherung den Platz benutzen. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für die Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der GSSV Hammelburg keine Verantwortung oder Haftung.
Mitgebrachte Kinder sind unter der Aufsicht der Eltern. Für Schäden an den Übungsgeräten oder Sonstigem haften dien Eltern.
Auf dem Vereinsgelände und den Parkplätzen besteht Leinenpflicht, sofern von den Übungsleitern nichts anderes verfügt wird.
Jeder Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass sein Hund weder andere Personen noch Hunde belästigt oder in Gefahr bringt.
Vor und nach den Übungseinheiten sind alle Hunde im Auto unterzubringen. Hierbei ist für genügend Lüftung, Schatten und Wasser zu sorgen. Außerhalb des THS-Trainings können auch die Anleinplätze oberhalb des Vereinsheimes genutzt werden. Es ist nicht gestattet, sich während des Trainingsbetriebes mit dem Hund am Randes des Übungsplatzes aufzuhalten.
Den Anweisungen der Übungsleiter/Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Den Hunden soll vor Betreten des Übungsplatzes die Gelegenheit zum Lösen gegeben werden. Sollte dennoch einmal ein Missgeschick passieren, so ist der „Haufen“ unverzüglich zu entfernen. Hierfür stehen Schaufeln zur Verfügung.
Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an den Übungsstunden ausgeschlossen.
Das Training oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Aufsicht oder in Absprache mit den Übungsleitern erfolgen.
Die Trainingsgeräte sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
Mitglieder, Gäste und Besucher werden gebeten, am Hundeplatz und in der Umgegebung für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Das Vereinsheim kann von allen Mitgliedern und Gästen genutzt werden. Getränke und Speisen sind vor dem Verlassen des Geländes zu bezahlen.
Ins Vereinsheim dürfen nur Hunde bis zum Alter von sechs Monaten oder verletzte Hunde mit genommen werden.
Der Vorstand kann bei Verstößen gegen die Platzordnung mündliche Verwarungen aussprechen, bzw. ein Platzverbot verfügen.
Der Vorstand